Sonderurlaub bei Umzug – Regelungen und Ablauf
Wer einen Umzug plant und gerade Urlaub hat, profitiert von der freien Zeit, die ihm dazu dient den Wohnungswechsel zu verwirklichen. Da Umzüge jedoch elementar für unser Leben sind, existiert auch die Option einen sogenannten Sonderurlaub einzuplanen und somit an diesem Tag von der Arbeit freigestellt zu sein. Doch um was handelt es sich bei einem Sonderurlaub, wer erhält ihn und welche Regeln gibt es hierbei zu beachten?
Noch schneller am Arbeitsplatz: Aus diesem Grund profitieren Unternehmen von der Zusage eines Sonderurlaubes für Umzüge
Wie jeder weiß, kostet ein Umzug nicht nur viel Kraft, sondern auch viel Zeit. Zwar übernehmen wir gerne eine Vielzahl von Aufgaben an Ihrem Umzugstermin, dennoch werden Sie vor Ort sein wollen, um etwaige weiterführende Arbeiten, die bei einem solchen Umzug anfallen, ausführen zu wollen. Damit Sie am Umzugstermin nicht von Ihrer Arbeit eingespannt werden, gilt es rechtzeitig Sonderurlaub zu nehmen. Nicht jedes Unternehmen erklärt sich aber dazu bereit, diesen auch zu gewähren. Ein Recht auf Sonderurlaub besteht nicht grundsätzlich, sondern ist auch auf das Wohlwollen von Entscheidungsträgern angewiesen. Stemmt sich der Chef gegen den Sonderurlaub, wird es schwer, diesen doch noch durchzusetzen. Im Regelfall aber lässt sich sagen, dass Betriebe hier kulant sind und einen Wohnungswechsel ihrer Mitarbeiter unterstützen. Häufig profitiert die Firma sogar davon, wenn die Angestellten hierdurch etwa in die Nähe ziehen und somit noch schneller den Arbeitsplatz erreichen können.
Ist der Sonderurlaub für Umzüge in Deutschland eigentlich gesetzlich geregelt?
Das Thema des Sonderurlaubes bei Umzügen ist ein missverstandenes, denn dieser ist zwar nach deutschem Recht durchaus gesetzlich geregelt, betrifft aber keinesfalls den Wohnungswechsel als eigentlichen Grund. Festgesetzt ist der Sonderurlaub in Deutschland über den Paragrafen § 616 des BGB. Er definiert die Form des Urlaubes als Sonderurlaub, wenn unverschuldete Gründe im privaten Bereich vorliegen. Dies kann geschehen, wenn ein Unfall vorliegt und der Mitarbeiter daraufhin im Krankenhaus verweilt oder wenn das Kind eines Angestellten einen Unfall hat. Im Sinne der Rechtssprechung wird der Sonderurlaub auch als vorübergehende Verhinderung bezeichnet. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn eine Naturkatastrophe, wie eine Überschwemmung das eigene Haus zerstört oder es für den Mitarbeiter unmöglich gemacht wird, den Arbeitsplatz zu erreichen. Auch bei der Geburt eines Kindes und im Todesfall greift die Regelung des Sonderurlaubes. Wenn ein Sonderurlaub beantragt wird und ein Umzug in eine neue Wohnung wird als Grund angegeben, wird dieser zumindest in den meisten Fällen nicht als regulärer Sonderurlaub eingetragen und erhält somit auch keine Bezahlung.
Gilt der Sonderurlaub bei einem Umzug in die Nähe des Arbeitgebers?
Viele glauben, wenn sie in die Nähe des Arbeitgebers ziehen, können sie bedingungslos vom Sonderurlaub profitieren, doch dies stimmt nicht. Zwar haben Arbeitgeber durch den Zuzug des Mitarbeiters Vorteile, denn dieser kann seinen Arbeitsplatz nun schneller erreichen, für den Umzug müssen sie dennoch keinen Sonderurlaub genehmigen. So kann es vorkommen, dass Angestellte den Umzugstag nicht als Urlaubstag verbuchen können. Ist dies der Fall und muss der Umzug dennoch ausgeführt werden, kommt der Service von Umzugsadler zum Tragen. Mit uns als Umzugsfirma an Ihrer Seite müssen Sie ab sofort nicht mehr auf die Kulanz Ihres Chefs hoffen, sondern können beruhigt Ihrer Arbeit nachgehen, während wir uns professionell um Ihren Umzug in und um München kennen. Als Nummer Eins der Region vertrauen Sie dabei auf eine langjährige Erfahrung aus Tausenden von absolvierten Umzügen und erhalten einen Service, der Sie nichts vermissen lassen wird. Wir bieten Ihnen alle Dienstleistungen, die für einen Umzug von zentraler Bedeutung sind, auch wenn Sie keine Möglichkeit besitzen, einen Sonderurlaub zu beantragen. Nehmen Sie jetzt das Glück selbst in die Hand und lassen Sie sich von unseren einzigartigen Ausführungen begeistern. Insbesondere wenn Sie im Beruf fest eingespannt sind und selbst bei bestehender Möglichkeit, keinen Sonderurlaub eintragen wollen, sind wir von Umzugsadler als Umzugsfirma die beste Wahl, einen zuverlässigen und schnellen Wohnungswechseln zu gewährleisten. Sprechen Sie am besten noch heute mit uns und wir vereinbaren einen zeitnahen Termin, ohne dass Sie einen Sonderurlaub beantragen müssen.
Handelt es sich um eine sehr sozial eingestellte Firma und ist der Chef sogar begeistert von Ihrem Vorhaben, den Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes zu planen, kann es vorkommen, dass er den Sonderurlaub ermöglicht. Verlassen Sie sich jedoch in keinem Fall auf diesen Umstand, denn auch wenn die Vorzüge für das Unternehmen sprechen, kann es vorkommen, dass kein Sonderurlaub gewährt wird, da dieser Ihnen rechtlich gesehen nicht zusteht. Vornehmlich zu Zeiten, in denen jeder Angestellte wichtig ist, wird es schwer, für einen Sonderurlaub zu argumentieren. Auch hier bietet sich hingegen die Beauftragung eines professionellen Umzugsunternehmens an, dass währenddessen ohne Ihr Zutun den gesamten Ablauf des Wohnungswechsels kompetent übernimmt.
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn der Chef keinen Sonderurlaub gewähren will?
Prinzipiell hat jeder Chef oder jedes Unternehmen das Recht, einen Sonderurlaub bei einem Umzug zu verweigern. Wenn Sie Ihren Umzugstermin planen, sollten Sie sich daher weit im Voraus erkundigen, ob ein Sonderurlaub vonseiten des Arbeitgebers genehmigt wird. Je früher dieser angefragt wird, desto wahrscheinlicher ist die Chance, diesen tatsächlich zu erhalten. Zu späte Anfragen führen dazu, dass auch der Arbeitgeber nur knapp mit seinen Arbeitskräften kalkulieren kann und womöglich die Beantragung verweigert. Auch die Personalabteilung oder der Betriebsrat sind in diesem Fall eine gute Anlaufstelle, um einen Urlaub für einen Wohnungswechsel anzufragen. Glück haben all jene, die als Arbeitnehmer Sonderregelungen in ihrem Arbeitsvertrag aufgeführt haben. In nicht wenigen Verträgen hat die Geschäftsleitung von Anbeginn vermerkt, dass ihre Mitarbeiter im Falle eines Umzugs einen Sonderurlaubstag erhalten. Es ist daher wichtig, den Vertrag genau zu analysieren und bei Missverständnissen auf die möglicherweise existierende Regelung hinzuweisen.
Existieren Ausnahmen bei einem Sonderurlaub für den Umzug?
Während normale Angestellte das Nachsehen haben oder auf Kulanz des Chefs angewiesen sind oder vielleicht über eine Sonderregelung in ihrem Arbeitsvertrag verfügen, hat es der Öffentliche Dienst deutlich leichter. Personen des öffentlichen Dienstes profitieren von zahlreichen Vorzügen. So erhalten Sie einen Urlaubstag, wenn Sie einen Umzug durchführen müssen. In der Tarifverordnung wird dieser Umstand durch den § 29 definiert. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet und in den letzten fünf Jahren schon umgezogen ist, erhält sogar noch mehr Vorteile. Dann ist es möglich, bis zu drei Tage für einen Umzugstermin einzusetzen und diese als Sonderurlaub zu verrechnen. Hierdurch können Personen aus dem öffentlichen Dienst ihren Wohnungswechsel deutlich entspannter gestalten.
Das Fazit zum Sonderurlaub am Umzugstermin
Ein wohlwollender Chef oder eine Regelung im Arbeitsvertrag kann auch bei einem Umzugstag dazu führen, dass der Sonderurlaub genehmigt wird. Leider existiert für viele Arbeitnehmer dieser Umstand nicht, denn gesetzlich geregelt ist der Sonderurlaub für Umzüge nicht, weshalb ihn manche Arbeitgeber verweigern. Dennoch können Personen aufatmen, die einen baldigen Wohnungswechsel vornehmen möchten. Mit einer professionellen Umzugsfirma wie Umzugsadler gelingt der Umzug trotzdem schnell und sicher innerhalb kürzester Zeit, ohne dass Sie um einen Sonderurlaubstag kämpfen müssten. Profitieren Sie jetzt von unseren einzigartigen Serviceleistungen, die Ihnen einen bequemen Umzug in und um München ermöglichen. Weiterführende Tipps zum Thema Umzug und Planungen finden Sie übrigens in unserem Blog. Sprechen Sie jetzt mit uns über einen möglichen Umzugstermin. Wir beraten Sie hierfür kostenlos und ausführlich zu sämtlichen Fragen, um ihren Wohnungswechsel.